Ich bin Annika, Ihre Hör-Beraterin.
Damit wir feststellen können, ob Sie berechtigt sind, Nulltarif-Hörgeräte zu erhalten, möchten wir Ihnen nachfolgend einige persönliche Fragen stellen.
In der Regel können Nulltarif-Hörgeräte über den Zuschuss der Krankenkasse alle 6 Jahre abgerufen werden. Sie haben angegeben, dass Ihre Hörgeräte erst maximal 4 Jahre alt sind.
In Einzelfällen kann der Nulltarif aber dennoch ermöglicht werden. Gerne prüfen wir Ihren Fall individuell. Bitte nennen Sie uns im nächsten Schritt Ihre Kontaktdaten.
In der Regel können Nulltarif-Hörgeräte über den Zuschuss der Krankenkasse alle 6 Jahre abgerufen werden. Sie haben angegeben, dass Sie nicht versichert sind.
Gerne prüfen wir Ihren Fall individuell und besprechen mit Ihnen, welcher Zuschuss Ihnene zusteht. Bitte nennen Sie uns im nächsten Schritt Ihre Kontaktdaten.
Dieser Service ist garantiert kostenfrei und unverbindlich. Nennen Sie uns einfach nachfolgend Ihre Kontaktdaten, wir übernehmen den Rest.